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Tierheilpraktiker-Ausbildung: Finanzierung und Förderung

Wenn du dich für ein Tierheilpraktiker-Fernstudium bzw. -Fernkurs entscheidest, entstehen Kosten. Diese belaufen sich je nach Fernakademie und Lerntempo auf eine Summe zwischen ca. 1.900 und 3.200 Euro. Die Kosten pro Monat liegen entsprechend bei ca. 80 bis 160 Euro. Hinzu kommen die besonderen Prüfungsgebühren. Diese Kosten kannst du über verschiedene Wege finanzieren bzw. dir stehen mehrere Fördermöglichkeiten zur Auswahl.

Tierheilpraktiker-Fernstudium: Förderung durch BAföG

Da der Studiengang Tierheilpraktiker derzeit nicht staatliche anerkannt ist, kannst du grundsätzlich kein BAföG bzw. Meister-BAföG beantragen. In wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, dass ein Fernkurs als berufliche Weiterbildung im Sinne des BAföG angesehen wird, sofern du zum Beispiel als Tierarzthelfer/in oder in einem vergleichbaren Beruf arbeitest. Detaillierte Informationen kannst du bei deiner Fernakademie erfragen.

Bildungskredit für das Fernstudium zum Tierheilpraktiker

Ein günstiger Finanzierungsweg ist ein Bildungskredit. Dabei handelt es sich um ein Programm der Bundesregierung mit dem Ziel, Bildungsbestrebungen finanziell zu unterstützen. Wenn deinem Antrag beim Bundesverwaltungsamt stattgegeben wird, erhältst du eine Förderung von monatlich 100 bis 300 Euro, die mit 0,8 Prozent Zinsen später von dir in kleinen Raten (optional in Zusatzbeträgen) zurückzuzahlen ist. Die Gesamtleistung ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Voraussetzung ist, dass du dich in einem „fortgeschrittenen Ausbildungsstadium“ befindest. Informationen bietet das Bundesverwaltungsamt auf seiner Webseite zum Bildungskredit.

Wichtig: Anders als BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. eines Partners beschränkt und du kannst diesen auch bei einer Zweitausbildung, einer Weiterbildung oder für ein Praktikum beantragen.

Förderung durch Bildungsprämie/Bildungssparen

Die Bundesregierung bietet außerdem zwei weitere Fördermöglichkeiten, die sich sogar kombinieren lassen: Bildungsprämie und Bildungssparen. Voraussetzung ist, dass deine Weiterbildung im Kontext zum aktuellen oder zukünftigen Beruf steht und du wenigstens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig bist (alternativ: Pflegezeit/Elternzeit). Eine weitere Voraussetzung ist ein maximales Haushalseinkommen, das du nicht überschreiten darfst. Die Förderung ist außerdem erst ab dem Alter von 25 Jahren möglich. Das Bildungssparen ergänzt die Bildungsprämie und gleicht vermögenswirksamen Leistungen, die vorzeitig abgerufen werden können. Ausführliche Informationen zu dieser Fördermöglichkeit für angehende Tierheilpraktiker sind auf der dafür eingerichteten Webseite der Bundesregierung zu finden.

Tierheilpraktikerausbildung mit einem Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit gibt in individuellen Fällen einen Bildungsgutschein heraus. Dieser beinhaltet die Kostenübernahme für eine konkrete berufliche Weiterbildungsmaßnahme. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass ein Tierheilpraktiker-Fernstudium bzw. eine entsprechende Ausbildung erforderlich ist, um eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Außerdem ist eine Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufserfahrung Bedingung. Auskünfte zu dieser Art der Finanzierung erteilt deine regionale Agentur für Arbeit bzw. dein Fallberater.

Tierheilpraktiker und die Begabtenförderung durch den Bund

Grundsätzlich kannst du einen Antrag auf Begabtenförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung stellen. Dieser ist an bestimmte individuelle Voraussetzungen geknüpft. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass du eine entsprechende Förderung für eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker bekommen kannst.

Tierheilpraktiker-Fernstudium: Förderung durch WeGebAU

Die Agentur für Arbeit könnte dein Fernstudium zum Tierheilpraktiker mit dem WeGebAU-Programm unterstützen. Die Abkürzung steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ und richtet sich an gering qualifizierte Personen über 45 Jahre, die sich weiterbilden möchten. Die Details hängen vom aktuellen Arbeitsplatz ab. Informationen sind bei der Agentur für Arbeit zu finden.

Tierheilpraktiker-Ausbildungskosten: weitere Chancen auf Förderung und Finanzierung

Über die genannten Punkte hinaus hast du weitere Optionen, die realen Kosten für dein Fernstudium oder deine Ausbildung zum Tierheilpraktiker zu minimieren. Zum einen kannst du bei deinem aktuellen Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen. Die konkreten Regelungen sind in den Bundesländern unterschiedlich. Jedoch kannst du in der Regel mehrere Tage Bildungsurlaub im Jahr beantragen und in dieser Zeit zum Beispiel ohne Einkommenseinbußen eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker abschließen.

Darüber hinaus kannst du die Kosten für die Ausbildung von der Steuer absetzen. Sämtliche unmittelbar mit dem Fernstudium bzw. der Ausbildung zusammenhängende Ausgaben kannst du bei deinem Lohnsteuerjahresausgleich angeben.

Tipp: Informier dich bitte auch regional. Einige Bundesländer oder Kommunen haben besondere Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung aufgelegt, von denen du ggf. profitieren kannst. Anlaufpunkte für Informationen sind u. a. die Wirtschaftsministerien (ggf. Sozialministerien), die Industrie- und Handelskammern sowie die Arbeitsagenturen.Suche nach.